In die Natur investieren mit Stifterdarlehen
Sie möchten die BUND Naturschutz Stiftung mit einer größeren Summe unterstützen, sich aber die Möglichkeit offen halten diese bei Bedarf zurückzufordern? Dann ist das Stifterdarlehen die ideale Lösung für Sie.
Bei einem Stifterdarlehen stellen Sie der BUND Naturschutz Stiftung einen bestimmten Betrag als Darlehen für einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung. Das Eigentums- und Verfügungsrecht an diesem Betrag bleibt bei Ihnen. Die Stiftung verwaltet Ihr Geld sicher und investiert lediglich die erzielten Erträge in ihre Naturschutzprojekte. Somit stellt das Stifterdarlehen eine sinnvolle und sichere Alternative zur klassischen Geldanlage dar und trägt gleichzeitig zum Schutz der Natur bei.
Um ein Stifterdarlehen einzurichten, schließen Sie einen Darlehensvertrag mit der BUND Naturschutz Stiftung ab. In diesem werden die Höhe des Darlehens, seine Laufzeit sowie die Modalitäten für eine Rückzahlung festgelegt. Da die BUND Naturschutz Stiftung lediglich mit den Zinserträgen Ihres Darlehens arbeitet, empfehlen wir einen Betrag ab 50.000 Euro anzulegen. Damit ist gewährleistet, dass eine sinnvolle Summe in die Stiftungsarbeit fließen kann.
Ferner können Sie in dem Darlehensvertrag bestimmen, was mit Ihrem Stifterdarlehen im Falle Ihres Todes geschehen soll. Sie können Ihr Darlehen oder einen Teil davon testamentarisch in jede Form der Zuwendung umwandeln vom Vermächtnis bis hin zur Zustiftung. Nach Unterschrift des Vertrages überweisen Sie Ihr Darlehen einfach auf das Konto der Stiftung.
Da ein Stifterdarlehen an die BUND Naturschutz Stiftung zinslos ist – die Zinserträge fließen in die Stiftungsarbeit – ersparen Sie sie sich während der Vertragslaufzeit die Einkommenssteuer für die Darlehenssumme sowie deren Verzinsung. Sollten Sie Ihre Zuwendung nicht mehr benötigen, können Sie diese jederzeit unkompliziert in eine Spende oder eine dauerhafte Zustiftung umwandeln und weitere steuerliche Vorteile genießen.

Vorteile eines Stifterdarlehens
Flexibilität
Sie können die Höhe Ihres Stifterdarlehens sowie dessen Laufzeit ab einem Betrag von 50.000 Euro flexibel festlegen. Sollten Sie Ihr Darlehen vor Vertragsende benötigen, finden wir hierfür gemeinsam eine Lösung. Darüber hinaus besteht jederzeit auch die Möglichkeit Ihr Darlehen in eine Spende sowie eine dauerhafte Zustiftung, Stiftungsfonds oder eine Unterstiftung umzuwandeln, sollten Sie das Darlehen nicht mehr benötigen.
Sicherheit
Die BUND Naturschutz Stiftung sichert die Rückzahlung Ihres Stifterdarlehens mir einer Bankbürgschaft ab, welche die Rückzahlung Ihres Darlehens garantiert. Auf diese Weise ist Ihr Geld sicher angelegt und die Zinserträge kommen zugleich dem Naturschutz zugute.
Steuerliche Vorteile
Da die Zinsen des Stifterdarlehens der BUND Naturschutz Stiftung zugutekommen, sind Sie von der Abgeltungssteuer befreit und müssen diese auch nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen.
Häufige Fragen zum Stifterdarlehen
Für wen ist ein Stifterdarlehen eine geeignete Form des Engagements?
Ein Stifterdarlehen eignet sich insbesondere für Naturfreunde, welche einen größeren Betrag (ab 50.000 Euro) zinslos anlegen möchten, mit Option das Geld zurückzufordern. Auf diese Weise kommen die Zinserträge aus Ihrem Darlehen Bayerns Natur zugute und Sie behalten gleichzeitig das Eigentums- und Verfügungsrecht an Ihrer Anlage, sollten Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt noch benötigen.
Erhalte ich für mein Darlehen eine Spendenbescheinigung?
Da Sie das Stifterdarlehen zurückfordern können, dürfen wir Ihnen keine Spendenbescheinigung dafür ausstellen. Sie haben dennoch steuerliche Vorteile: da die Zinserträge aus Ihrem Darlehen in vollem Umfang in die Arbeit der BUND Naturschutz Stiftung fließen, sind Sie von der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge befreit.
Erhalte ich Zinsen auf mein Darlehen?
Sie erhalten keine Zinsen auf Ihr Stifterdarlehen. Die erwirtschafteten Zinserträge fließen direkt in die Stiftungsarbeit und kommen damit Bayerns Natur zugute. Dadurch sind Sie auch von der Abgeltungssteuer befreit.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mein Darlehen nicht mehr benötige?
Sollten Sie Ihr Stifterdarlehen nach Ablauf der Vertragszeit nicht mehr benötigen, können Sie dieses jederzeit in eine Spende, eine dauerhafte Zustiftung, einen Stiftungsfonds oder eine Unterstiftung umwandeln. In diesem Fall genießen Sie weitere steuerliche Vorteile.
Ihre Ansprechpartnerin
Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Birgit Quiel
Geschäftsführerin
Dr.-Johann-Maier-Str. 4
93049 Regensburg
Tel. 0941/29720-69
birgit.quiel@bund-naturschutz-stiftung.de ›
Spendenkonto der BUND Naturschutz Stiftung
BUND Naturschutz Stiftung
SozialBank
BIC BFSWDE33MUE
IBAN DE87 3702 0500 0008 8956 00






