Ihr Engagement
Ihnen liegt die Natur am Herzen, Sie möchten langfristig helfen und etwas Bleibendes für die Nachwelt schaffen? Dann ist Stiften eine gute Wahl für Sie. Mit einer Beteiligung an der BUND Naturschutz Stiftung sichern Sie langfristig unseren Einsatz für eine lebenswerte Welt und geben Ihre Werte weiter.
Das Ziel einer Stiftung ist es, in die Zukunft zu investieren. Der Wille des Stifters lebt auch noch in den nachfolgenden Generationen weiter. Sie können die Stiftungsarbeit sogar mit Ihrem eigenen Namen verknüpfen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten des Stiftens genauer vorstellen. Gerne entwickeln wir auch individuelle Lösungen mit Ihnen.

Die Zustiftung
Mit einer Zustiftung – die einmalig, mehrfach oder dauerhaft erfolgen kann – vergrößern Sie den Kapitalstock der Bund Naturschutz Stiftung. Somit werden auch die Erträge erhöht, welche die Grundlage des nachhaltigen Helfens darstellen. Zustiftungen können z. B. aus Bargeld, Immobilien, Grundstücken oder Liegenschaften bestehen.
Der Stiftungsfonds
Bei einem Stifterfonds handelt es sich um ein von den StifterInnen für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestelltes Vermögen. Das Kapital bleibt unberührt, die Erträge des Stifterfonds werden diesem bestimmten Zweck zugeführt. Darüber hinaus erfüllen Stifterfonds nicht nur den Willen ihres Stifters, sie können auch seinen Namen tragen und sind damit ein sichtbares Zeichen seines Engagements. Damit die Erträge wirksam werden, empfehlen wir ein Startkapital von 30.000 Euro.
Die Unterstiftung
Eine Unterstiftung ist eine sogenannte unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Bund Naturschutz Stiftung. Oft wird auch von einer Treuhandstiftung gesprochen. Bei der Unterstiftung haben Sie Einfluss auf den Zweck der Stiftung und die Namensgebung. Um innerhalb der Unterstiftung Aktivitäten entfalten zu können und in einem angemessenen Verhältnis von Verwaltungsaufwand und Erträgen zu agieren, ist ein Startkapital von 50.000 Euro ein geeigneter Ausgangspunkt. Es gilt auch hier: Das zugrunde gelegte Kapital wird nicht angegriffen, sondern sicher und wertbeständig angelegt.
Das Stifterdarlehen
Wenn Sie unsere Arbeit mit einer größeren Summe unterstützen wollen, aber das Eigentums- und Verfügungsrecht an dieser Summe behalten möchten, ist das Stifterdarlehen die richtige Variante für Sie. Damit stellen Sie dem Bund Naturschutz einen bestimmten Betrag als Darlehen zur Verfügung. Die Erträge werden für die Stiftungsziele verwendet. Während der Vertragslaufzeit erspart man sich die Einkommenssteuer für die Darlehenssumme und deren Verzinsung.
Stiften per Testament
Alle genannten Möglichkeiten können auch durch ein Testament geregelt werden. So können Sie den Bund Naturschutz als Allein- oder Miterben einsetzen – genau wie eine natürliche Person. Ihren diesbezüglichen Willen können Sie in einem eigenhändig und handschriftlich verfassten Testament festhalten, in einem notariellen Testament oder in einem Erbvertrag. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Broschüre „Ein Geschenk für die Natur“.
Gerne erörtern wir gemeinsam mit Ihnen, wie und wo wir Ihre Wünsche bestmöglich umsetzen können.
Ihre Ansprechpartner
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Birgit Quiel
Geschäftsführerin
Dr.-Johann-Maier-Str. 4
93049 Regensburg
Tel. 0941/29720-69
birgit.quiel@bund-naturschutz.de ›

Christian Hierneis
Stellv. Geschäftsführer
Dr.-Johann-Maier-Str. 4
93049 Regensburg
Tel. 0941/29720-35
hierneis@gmx.de ›
Spendenkonto der BUND Naturschutz Stiftung
BUND Naturschutz Stiftung
SozialBank
BIC BFSWDE33MUE
IBAN DE87 3702 0500 0008 8956 00