Herzensprojekte verwirklichen mit Unterstiftung
Ihnen liegt ein bestimmtes Thema oder ein konkretes Projekt am Herzen? Sie möchten dieses langfristig mit einer größeren Summe fördern und aktiv mitgestalten? Dann kann eine Unterstiftung die richtige Variante für Sie sein.
Eine Unterstiftung ist eine eigene, unselbstständige Stiftung unter dem Dach der BUND Naturschutz Stiftung. Als nicht rechtsfähige Stiftung ermöglicht sie es Ihnen Ihre Herzensprojekte zu fördern, ohne den Verwaltungsaufwand und die rechtlichen Hürden der Gründung einer selbstständigen Stiftung auf sich nehmen zu müssen.
Als Treuhänderin übernimmt die BUND Naturschutz Stiftung die Verwaltung Ihrer Unterstiftung und vertritt diese rechtlich nach außen. Mit einem eigenen Stiftungsgeschäft und einer eigenen Satzung, können Sie sich so ganz auf die inhaltliche Lenkung Ihrer Stiftung konzentrieren: Sie bestimmen welche Naturschutzprojekte mit den Zinserträgen Ihres Stiftungsvermögens gefördert werden. Sei es der Erhalt bedrohter Arten, der Schutz kostbarer Lebensräume oder die Förderung von Umweltbildungsmaßnahmen.
Auch den Namen Ihrer Unterstiftung können Sie selbst bestimmen und so ein sichtbares Zeichen Ihres Engagements setzen oder eines geliebten Menschen gedenken.
Für die Gründung einer Unterstiftung empfehlen wir ein Startkapital ab 250.000 Euro. Auf diese Weise steht nach Abzug der Verwaltungskosten noch eine sinnvolle Ertragssumme für die Gestaltung Ihrer Stiftungsarbeit zur Verfügung und Sie können Ihre Projekte wirkungsvoll fördern. Das Stiftungskapital kann jederzeit durch Sie selbst oder durch Spenden von Dritten erweitert werden.
Neben der Möglichkeit eine Unterstiftung zu Lebzeiten zu gründen, kann diese auch testamentarisch als Auflage im Rahmen eines Vermächtnisses verfügt werden. In beiden Fällen wird Ihr Herzensprojekt nachhaltig gefördert und bleibt auch über Ihre eigene Lebenszeit hinaus ein sichtbares Zeichen Ihres Engagements.

Vorteile einer Unterstiftung
Individualisierbarkeit
Mit einer Unterstiftung können Sie wirkungsvoll Themen und Projekte fördern, die Sie in Ihrer eigenen Satzung definieren. Auch können Sie den Namen Ihrer Stiftung frei wählen und diese auf ewig mit Ihrem Namen oder dem eines geliebten Menschen verknüpfen. Die Höhe Ihrer Stiftungssumme können Sie über die Jahre jederzeit erweitern und so Ihr Herzensprojekt noch wirkungsvoller unterstützen.
Geringer Aufwand
Die Verwaltung und rechtliche Vertretung Ihrer Unterstiftung wird durch die BUND Naturschutz Stiftung übernommen. Auf diese Weise können Stifter*innen von den etablierten Strukturen und der Verwaltung der Hauptstiftung profitieren, was den Aufwand im Vergleich zur Gründung einer selbstständigen rechtsfähigen Stiftung erheblich senkt.
Steuerliche Vorteile
Die Gründung einer Unterstiftung kann zu einem Spendenabzug von bis zu 20% der zu versteuernden Einkünfte führen. Des Weiteren können Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren einen Gesamtbetrag von bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben geltend machen.
Häufige Fragen zur Unterstiftung
Was ist der Unterschied zwischen einer Unterstiftung und einer eigenen Stiftung?
Der Hauptunterschied zwischen einer eigenen (selbstständigen) Stiftung und einer Unterstiftung liegt in der Rechtsfähigkeit. Während die eigene selbstständige Stiftung volle Rechtsfähigkeit besitzt, wird die Unterstiftung als nicht rechtsfähige Stiftung nach außen rechtlich durch die Dachstiftung beziehungsweise einen Treuhänder vertreten.
Für wen ist eine Unterstiftung eine geeignete Form des Engagements?
Die Gründung einer Unterstiftung eignet sich insbesondere für Naturfreunde, die ein bestimmtes Projekt mit einer größeren Summe (ab 250.000 Euro) fördern und aktiv mitgestalten möchten, ohne eine eigene Stiftung zu gründen. Sie können gezielt die Projekte und Themen unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen. Dank Namensgebung machen Sie Ihr Engagement sichtbar oder gedenken eines geliebten Menschen.
Kann ich mich als Stifter*in in meiner Unterstiftung engagieren?
Als Stifter*in können Sie selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang Sie sich in Ihrer Unterstiftung engagieren möchten. Während sich die BUND Naturschutz Stiftung als Treuhänderin um die Verwaltung Ihrer Stiftung kümmert, können Sie sich ganz auf die inhaltliche Umsetzung Ihres Stiftungszweckes konzentrieren. Dies ermöglicht es Ihnen die Ausrichtung der Unterstiftung aktiv mitzugestalten und Projekte zu wählen, die Ihren Stiftungszielen entsprechen.
Wie kann ich eine Unterstiftung unter dem Dach der BUND Naturschutz Stiftung gründen?
Für die Gründung einer Unterstiftung unter dem Dach der BUND Naturschutz Stiftung bedarf es eines eigenes Stiftungsgeschäfts und einer eigenen Satzung. In der Satzung legen Sie den Namen Ihrer Unterstiftung sowie deren Struktur und die Höhe des Startkapitals fest. Ferner definieren Sie den Stiftungszweck – dieser muss mit den Zielen der BUND Naturschutz Stiftung vereinbar sein. Das Stiftungsgeschäft ruft in Form eines Vertrages mit der Dachstiftung Ihre Unterstiftung ins Leben und legt die BUND Naturschutz Stiftung als Treuhänderin fest.
Ihre Ansprechpartnerin
Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Birgit Quiel
Geschäftsführerin
Dr.-Johann-Maier-Str. 4
93049 Regensburg
Tel. 0941/29720-69
birgit.quiel@bund-naturschutz.de ›